BVS Mentorenprogramm - Modul II – Gutachtenaufbau und -formen

Modul II als Vertiefung innerhalb der dreiteiligen Ausbildungsstruktur (I–III) im BVS‑Mentorenprogramm.

Allgemeines Sachverständigenwesen

Präsenz-Veranstaltung

Datum: 12.06.2026
Uhrzeit: 09:00 - 14:00 Uhr
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Referent:in

Dr. Karl-Peter Nielsen

Modul II als Vertiefung innerhalb der dreiteiligen Ausbildungsstruktur (I–III) im BVS‑Mentorenprogramm.

Im zweiten Modul steht die praktische Gutachtenerstellung im Mittelpunkt – ein Kernbereich der Sachverständigentätigkeit. Die Teilnehmenden lernen den strukturellen Aufbau eines Gutachtens kennen und erhalten konkrete Hinweise zur verständlichen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Darstellung ihrer Expertise.

Das Modul geht auf unterschiedliche Gutachtenarten ein: vom klassischen schriftlichen Gutachten über ergänzende Stellungnahmen bis hin zur mündlichen Erläuterung im Gerichtssaal. Dabei werden typische Anforderungen der Justiz, Erwartungen der Auftraggeber sowie praxisnahe Beispiele behandelt.


Inhalte im Überblick:

  • Grundlagen des Gutachtenaufbaus

  • Anforderungen an schriftliche Gutachten

  • Mündliche Erläuterungen vor Gericht

  • Ergänzungs- und Zweitgutachten


Bitte beachten Sie: Die Buchung von Modul II beinhaltet automatisch auch die Teilnahme an Modul III.

  • BVS Mentorenprogramm – Modul III „Versicherungsschutz für Sachverständige“ am 29.10.2026


Für die Teilnahme an Modul II fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Seminargebühr für die gesamte dreiteilige Modulreihe wurde bereits mit der Anmeldung zu Modul I entrichtet.

Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​@bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.

*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG