Erfolgreiche Kommunikation

Web-Seminar Allgemeines Sachverständigenwesen

Web-Seminar

Datum: 24.04.2026
Uhrzeit: 14:00 - 19:30 Uhr
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Teilnahmegebühr
Mitglieder 350,00 €
Gäste 450,00 €
Referent:in

Bernd Sehnert

Master of cognitive neuroscience (aon)

Erfahren Sie in diesem kompakten Online-Seminar, wie Sie als Sachverständiger klar, überzeugend und zielgerichtet kommunizieren können – sei es in Gutachten, Gerichtsauftritten oder mit Behörden. Menschen nehmen Aussagen sehr unterschiedlich auf. Sie hören meist selektiv. Deshalb ist es oft wichtiger, wie wir etwas sagen, als was wir sagen.

Bauen Sie auf Ihren Stärken auf, meistern Sie Körpersprache, Rhetorik und eine überzeugende Argumentation.


Seminarinhalte:

  • Vom Hören und Sprechen zum Verstehen

  • Den anderen verbal erreichen

  • Überzeugende Rhetorik und Argumentation

  • Stimme erzeugt Stimmung, mein stimmliches Mischpult

  • Eigene Körpersprache und Körpersprache des anderen lesen

  • Die mimische Einwandbehandlung

  • Stressmanagement für selbstbewusstes Auftreten

  • Strategien für effektive Zielgruppenansprache

  • Was das Gehirn, die Amygdala mit Ihren Aussagen zu tun hat


Ihr Nutzen:

  • Höhere Glaubwürdigkeit und Stärkung des Ansehens als Sachverständiger

  • Bessere Verständlichkeit und höhere Akzeptanz

  • Weniger Rückfragen durch verständliche Kommunikation und damit Beschleunigung der Prozesse


Teilnehmer: bis max. 12 Teilnehmer/innen

Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​@bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.

*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG