Konfliktmanagement beim Bauen im Bestand
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit abseits der Normung
Web-Seminar Bauwesen
Web-Seminar
| Datum: | 23.09.2026 |
| Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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| Mitglieder | 350,00 € |
|---|---|
| Gäste | 450,00 € |
Helge-Lorenz Ubbelohde Dipl.-Ing., Beratender Ingenieur von der IHK zu Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden |
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit abseits der Normung
Bestandsgebäude und Altbauten unterliegen in der Regel nicht den Regelungen der aktuellen Normung. Konstruktionen unterliegen somit nicht der Vermutungswirkung einer DIN-Norm, den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Auch wenn eine DIN-Norm nicht den Anspruch erhebt allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein, so erfüllen die Bestands- und Altbaukonstruktionen häufig genug auch nicht die Anforderungen an den Stand der Technik.
Sanierungsmaßnahmen und Umbauplanungen im Bestand lassen sich somit häufig genug nicht entsprechend der DIN-Normung ausführen. In jedem Falle sind jedoch die Anforderungen an eine Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit umzusetzen, um ein funktionierendes Gewerk/Objekt zu erhalten. Mit Hilfe der baubegleitenden Qualitätsüberwachung besteht die Möglichkeit konfliktreiche Sachverhalte zu detektieren, um Lösungen zu finden, die dann zwischen den am Bau Beteiligten abgestimmt und im besten Fall vertraglich vereinbart werden können. Dieses ist umso notwendiger, da der Mangelbegriff eng an die Anforderungen einer allgemein anerkannten Regel der Technik gebunden ist.
Das Webinar soll sensibilisieren und exemplarisch auf kritische Konstruktionen eingehen.
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG